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Von einem eigenen Imbiss in Deutschland träumen viele Gastronomen. Allerdings sind hier für die Eröffnung eine Reihe von Genehmigungen notwendig. Um gewerblich korrekt durchzustarten, sollte man sich im Vorfeld alle Papiere zeitnah besorgen. Das ermöglicht einen reibungslosen Start in den Imbissbetrieb. 

Aber welche Genehmigungen sind nun für die Eröffnung eines Imbisses notwendig? Im Rahmen der Imbissgründung muss der Gründer und Inhaber sich um zahlreiche Dokumente kümmern, um juristisch abgesichert zu sein. Hierzu zählen ein Gewerbeschein, steuerliche Formulare, Schulungen, gesundheitliche Dokumente und spezifische Genehmigungen, die an den Verkaufsort gebunden sind. Für den Erhalt sind regelmäßige Besuche bei unterschiedlichen Ämtern Pflicht.

Die Gewerbeanmeldung

Starten wir direkt durch mit der Gewerbeanmeldung: Bevor du überhaupt mit deinem Imbiss so richtig loslegst, musst du dem Gewerbeamt einen Besuch abstatten. 

Hier meldest du deinen Imbiss an. Für den Anmeldeprozess verlangt das Amt einen Personalausweis und ein polizeiliches Führungszeugnis von dir. In manchen Fällen ist gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts notwendig. Sollte das der Fall sein, setzt du dich am besten zeitnah mit deinem Finanzamt in Verbindung.

Du bist kein gebürtiger Deutscher? Dann brauchst du eine Aufenthaltsgenehmigung, falls du nicht aus Deutschland oder der EU kommst. 

Imbiss eröffnen Genehmigung

Gaststättenerlaubnis

Unabhängig davon, ob du dich für einen lokalen Imbiss an der Ecke oder einen mobilen Imbisswagen entscheidest –  laut Gesetz zählt dein Unternehmen als Gaststättengewerbe.  Das bedeutet, dass du eine Gaststättenerlaubnis benötigst. Diese erhältst du beim zuständigen Ordnungsamt

Schanklizenz (Gaststättenkonzession) 

Solltest du dich dazu entscheiden, neben den Speisen auch alkoholische Getränke auszuschenken, brauchst du eine Schanklizenz bzw. eine Gaststättenkonzession.

Voraussetzungen für die Schanklizenz

Hier eine Übersicht von den einzelnen Bedingungen, die du für die Schanklizenz zu erfüllen hast: 

Objektbezogene Voraussetzungen

Das Gewerbeamt verlangt folgende Unterlagen von dir:

  • Pacht-, Miet- oder Kaufvertrag für die gemieteten Räume
  • Nachweis für die Nutzung der Räumlichkeiten sinngemäß für das Hotel- und Gaststättengewerbe
Persönliche Voraussetzungen

Diese persönlichen Unterlagen solltest du bereitlegen: 

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Brauchst du ohnehin für den Gewerbeschein) 
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (zuständiges Finanzamt) 
Fachliche Einigung

Zu guter Letzt sind diese fachlichen Kenntnisse wichtig: 

  • Du hast an einer gesundheitlichen Schulung für Lebensmittelrecht und Hygienevorschrift bei der IHK teilgenommen. 
  • Du besitzt eine Belehrung deines örtlichen Gesundheitsamtes gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Dieses darf nicht älter als drei Monate sein

In diesen Fällen benötigst du keine Schanklizenz

Es gibt auch einige Fälle, bei denen du von der Erlaubnispflicht verschont bleibst:

  • Du entscheidest dich dazu, ausschließlich gratis Kostproben alkoholischer Getränke anzubieten
  • Du betreibst laut § 14 GastG eine Strauß- bzw. Besenwirtschaft – hierfür ist eine Genehmigung der örtlichen Landesregierung notwendig. 

Die Gaststättenkonzession (Schanklizenz) wird personen-, betriebs- und raumbezogen erteilt. Das heißt im Klartext, dass diese nur für dich, deine Betriebsart und für deine gewählte Location gilt

Einer dieser drei Punkte hat sich im Laufe der Zeit geändert? Dann musst du eine neue Gaststättenkonzession beantragen. 

Was kostet eine Schanklizenz? 

Für das Beantragen fallen logischerweise Kosten an. Diese können je nach Standort und Größe deines gastwirtschaftlichen Betriebs stark variieren

Beträge zwischen 40 und 5.000 € sind dabei keine Seltenheit. Für eine kleine Bar in einem etwas abgelegenen Ort musst du beispielsweise deutlich weniger bezahlen, als für ein großes Restaurant in einem Stadtzentrum. 

Grundsätzlich kannst du aber davon ausgehen, dass die zuständige Behörde die Kosten im Sinne einer Einzelfallentscheidung bestimmt. 

Reisegewerbekarte

Dein Herz schlägt für einen Imbisswagen? Bedenke, dass du eine Reisegewerbekarte brauchst, wenn du planst, mit einem “Foodtruck” selbstständig zu werden. Der Grund: es handelt sich hierbei um eine Gaststätte im Reisegewerbe.

Die Kosten für eine Reisegewerbekarte liegen meistens zwischen 150 und 500 €. Der Betrag hängt in erster Linie davon ab, wo du deinen Wagen anmeldest.

Nach der Anschaffung ist die Karte im gesamten Bundesland gültig. Achte darauf, diese stets mitzuführen, um für eventuelle Kontrollen gerüstet zu sein. 

Diese Dokumente solltest du im Vorfeld bereitlegen: 

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über deine strukturierten Vermögensverhältnisse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung (vom Finanzamt) 
  • Aktuelles Lichtbild

Wichtig: Entscheidest du dich dazu, an einer gewerberechtlichen Messe teilzunehmen, die festgesetzt ist, brauchst du die Karte nicht. Wir empfehlen, dass du dich im Voraus gut informierst, ob es tatsächlich um eine festgesetzte Veranstaltung gemäß §69 der Gewerbeordnung geht. 

Formular zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung erhältst du meistens einen Fragebogen und ein paar andere steuerliche Dokumente vom Finanzamt. Diese solltest du unbedingt sorgfältig ausfüllen und wenn möglich kopiert aufbewahren.

Anschließend nennst du dem Finanzamt deine ungefähren Erwartungen hinsichtlich deines Gewinns und Umsatzes. Dann wird die Umsatzsteuerpflicht festgesetzt. Des Weiteren erfährst du, wie du die Steuer abzuführen hast und die Höhe der Steuervorauszahlung. Zu guter Letzt erhältst du deine Steuernummer. 

Denke daran, während der Öffnung deine Kasse samt Seriennummer beim Finanzamt zu registrieren. Das steht in der Kassensicherungsverordnung. Zusätzlich ist dort vermerkt, dass deine Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden muss. 

Tipp: Du bist auf der Suche nach einem neuen Kassensystem? Bei helloCash findest du zahlreiche Kassensysteme, die allen modernen Standards entsprechen – auch den steuerlichen. 

Genehmigung im Sinne des Immissionsgesetzes 

Grundlage für die Genehmigung ist das sogenannte Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses dient dem Schutz vor Umweltschäden durch Luftverunreinigungen, Erschütterung, Geräusche und anderen ähnlichen Ereignissen. 

Wenn du einen Imbisswagen betreibst, kann das Genehmigungsverfahren wegen der möglichen Umweltgefährdung eine beachtliche Hürde darstellen. 

Die Genehmigung erhältst du vom Ordnungsamt

Gesundheitliche Dokumente

Die IHK bietet Schulungen zu lebensmittelrechtlichen Kenntnissen an. Das Thema haben wir oben bereits etwas angeschnitten. Da du als Imbissbetreiber während der gesamten Arbeitszeit mit Lebensmitteln zu tun hast, sind diese Schulungen für dich verpflichtend

Während der Schulung lernst du alle notwendigen Hygieneregeln und erlangst das Wissen, wie Lebensmittel korrekt zu lagern und zu behandeln sind.

Zentral geht es darum, die Vorschriften des Lebensmittelrechts klar zu verstehen und umzusetzen. 

Bei Nichtbeachten der Gesetzesmäßigkeiten droht dir ein Bußgeld

Nach dem Abschluss sämtlicher Gesundheitsbelehrungen erhältst du vom Gesundheitsamt ein Gesundheitszeugnis. Diesen Nachweis brauchen auch alle deine Mitarbeiter

Wichtig: Halte dich strikt an das Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche. Schnaps, Bier und Co. sind für Minderjährige absolut tabu. 

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Wir empfehlen, dass du deinen Imbiss nach der gewerblichen Registrierung bei der Berufsgenossenschaft anmeldest. Das ist in jedem Fall vorteilhaft, da sie die gesetzliche Unfallversicherung für dich und deine Mitarbeiter übernimmt. 

Solltest du deinen Imbiss allein führen, ist die Mitgliedschaft für dich sogar kostenlos

Erlaubnis für den Verkaufsstandort

Wenn dein Imbisswagen auf einem privaten Grundstück steht, benötigst du eine schriftliche Erlaubnis für den Verkaufsstandort. Wende dich hierzu an den jeweiligen Eigentümer.

Handelt es sich um öffentliches Gelände, benötigst du eine Erlaubnis der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Antrag auf Bewirtung im Freien bzw. Außenbereich

In einigen Fällen kann eine Genehmigung für eine Bewirtung im Freien notwendig sein. Ein Beispiel wäre, dass du deine Speisen auch im Sommer draußen vor dem Imbiss anbietest. Hierfür nutzt du Stühle, Sonnenschirme und Tische. 

Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn du einen Sommergarten auf öffentlichem Grund hast. Teil dessen sind Gehwege, Plätze oder eine Fußgängerzone. 

Für diese Sondererlaubnis wende dich an das zuständige Amt für Straßenbau und Verkehr

Tipp: Je nach Ort und Bundesland, in dem du die Erlaubnis beantragst, kann die Bezeichnung des Amtes voneinander abweichen. 

Versicherungen für das Imbissgewerbe

Abschließend solltest du dich um deinen Versicherungsschutz kümmern. 

Dabei solltest du wissen: Die eine Gewerbeversicherung gibt es nicht. Für dich als Selbstständigen kann eine Vielzahl an Versicherungen vorteilhaft sein. Allen voran eine Inhaltsversicherung, Rechtsschutzversicherung oder eine Betriebshaftpflicht

Wenn du herausfinden möchtest, welcher Schutz für dich und dein Imbissgeschäft infrage kommt, wendest du dich am besten an einen erfahrenen Versicherungsexperten

Was gibt es sonst noch zu beachten? 

Solltest du den Plan haben, einen Imbiss schnell eröffnen zu können, dann verabschiede dich jetzt von diesem Gedanken. Schneller wirtschaftlicher Erfolg ist im Gastronomiebereich sehr selten

Daher gilt: Als wichtigste “Genehmigung” oder “Bedingung” zählt allen voran deine harte Arbeit, Zuverlässigkeit und Kontinuität

Gerade in der Anfangszeit müssen Imbissbesitzer manchmal bis zu 15 Stunden täglich arbeiten, um den Anforderungen gerecht zu werden. Harte Arbeit in der Nacht oder Wochenendschichten zählen dabei meist zum Standardprogramm. 

Läuft dein Imbiss wirtschaftlich besser, solltest du Mitarbeiter einstellen und deine Arbeitszeiten herabsetzen, um einen Burnout zu vermeiden

Sei dir vor der Eröffnung über den gesamten Arbeitsaufwand im Klaren und kenne deine eigene Belastungsgrenze. Deine Persönlichkeit spielt hier für die Entwicklung des Imbisses eine wichtige Rolle. 

Nur wenn du diese Details kennst, wird es dir gelingen, deinen eigenen Imbiss wirtschaftlich Erfolg versprechend aufzustellen. 

Fazit: Unterschätze nicht den Aufwand für die Genehmigungen 

Nun kennst du die einzelnen Genehmigungen, die im Vorfeld für die Imbissgründung notwendig sind. 

Einige Dokumente, wie das polizeiliche Führungszeugnis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, musst du bei mehreren Ämtern vorlegen. Wir empfehlen daher, diese Dokumente gleich als Erstes zu besorgen. 

Wichtig: Plane für die Genehmigungen unbedingt genug Zeit ein. Es kann immer mal vorkommen, dass es an einer Stelle “hakt” und dann der gesamte Prozess ins Stocken gerät. Das ist besonders ärgerlich, wenn du zeitnah mit deinem Imbiss so richtig durchstarten willst. 

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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