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Du fragst dich, was es mit der RKSV auf sich hat? Dann lies dir unbedingt unseren neuen Artikel zur Registrierkassenverordnung durch. Denn hier liefern wir dir alle relevanten Infos, die du brauchst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was ist die RKSV?

Die RKSV Österreich sorgt für einen Schutz vor Manipulation. Durch die Verordnung wird zudem sichergestellt, dass jeder einzelne Beleg vom Finanzamt problemlos erfasst werden kann. Um dies sicherzustellen, müssen alle Barumsätze im Gastrobetrieb in chronologischer Reihenfolge erfasst und mithilfe einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung signiert werden. Nachträgliche Änderungen oder gar eine Löschung einzelner Belege sind somit nicht mehr möglich.

Was regelt die RKSV?

Die Registrierkassenverordnung in Österreich betrifft alle Registrierkassen und soll dank einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) dafür sorgen, dass Registrierkassen manipulationssicher werden. Hierfür werden relevante Daten ans Finanzamt übermittelt. Zudem wird ein Datenerfassungsprotokoll erstellt, um auch bei einem Ausfall der Kasse eine gewisse Nachvollziehbarkeit der Geschäftsprozesse gewährleisten zu können.

Wie funktioniert die technische Sicherheitseinrichtung?

Eine technische Sicherheitseinrichtung erstellt logische Verkettungen der Barumsätze. Hierzu wird eine einzigartige elektronische Signatur verwendet. Die Signatur enthält neben dem aktuellen Umsatzstand auch den Umsatzstand des letzten Belegs. Und auch der Barumsatz des aktuellen Belegs ist in diese Verkettung implementiert. So wird nachhaltig sichergestellt, dass keine Manipulation durch Löschung von Belegen möglich ist.

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Wann besteht Registrierkassenpflicht?

Eine Registrierkassenpflicht besteht, wenn der Jahresumsatz deines Gastrobetriebs mindestens 15.000 Euro umfasst und mindestens 7.500 Euro von diesem Umsatz als Barumsatz verbucht wird. Als Barumsatz gelten Zahlungen mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte, Gutscheinen und elektronischen Zahlungsmethoden (z. B. Apple Pay).

Die Registrierkassenpflicht in der Gastronomie gilt nur, wenn beide der oben genannten Voraussetzungen zutreffen. Hier findest du die Ausnahmeregelungen von der Registrierkassenpflicht laut WKO. In der RKSV steht wiederum, welche Anforderungen deine Registrierkasse erfüllen muss.

Registrierkassenpflicht auf einen Blick:

  • Jahresumsatz deines Gastrobetrieb muss mindestens 15.000 Euro umfassen
  • Mindestens 7.500 Euro des Umsatzes muss als Barumsatz erfolgen

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Gesetzestext RKSV

Was versteht man unter Barumsätze?

Barumsätze sind Zahlungen mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte, Gutscheinen und elektronischen Zahlungsmethoden (z. B. Apple Pay oder Google Pay). Wenn es bei einer Tischabrechnung also beispielsweise zu einer Zahlung mit VISA-Kreditkarte kommt, gilt dies als Barumsatz. 

Wenn du mit deiner Registrierkasse Barumsätze von über 7.500 Euro pro Jahr einnimmst, greift die Registrierkassenpflicht. Zudem musst du auf die Belegerteilungspflicht achten. Mehr zum Thema findest du am Ende dieses Artikels. Lass uns jetzt erst mal einen Blick auf die Barumsatzverordnung werfen.

Was ist die Barumsatzverordnung?

Laut WKO gilt die Barumsatzverordnung als Nachfolgeverordnung der Barbewegungsverordnung. In der Verordnung wurden einzelne Ausnahmen und Erleichterungen zur Einzelaufzeichnungspflicht und der Registrierkassenpflicht definiert. In erster Linie geht es hier um Umsätze, die von Haus zu Haus oder an öffentlichen Orten ohne Verbindung mit geschlossenen Räumen ausgeführt werden (sogenannte „Kalte Hände“ Regelung). Aber auch bestimmte Automaten oder Webshops werden in dieser Verordnung erwähnt. Die Barumsatzverordnung steht im Zusammenhang mit der Nutzung einer Registrierkasse.

Was zählt als Registrierkasse?

Bareinnahmen ohne Kasse sind heutzutage undenkbar. Als Registrierkasse zählt ein Gerät zur Datenerfassung. Oft werden auch Begriffe, wie Kassensystem, elektronische Registrierkasse oder Point of Sale Terminal verwendet.

Mit dem Registrierkasse Gerät wird der Kaufprozess abgewickelt. In einem Gastrobetrieb werden hierbei in der Regel Bargeldumsätze erfasst und abgerechnet. Am Ende des Prozesses wird dann ein RKSV Beleg erstellt.

Wer ist registrierkassenpflichtig?

Gastronomen mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr müssen alle Barein- und ausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem festhalten. Eine elektronische Registrierkasse gilt als Aufzeichnungsgerät.

Wer benötigt keine Registrierkasse?

Es gibt Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht. Diese hängen mit der sogenannten „Kalte-Hände-Regelung“ zusammen. Bestimmte Automaten, Feuerwehrfeste, Hütten, Buschenschanken und Vereinskantinen können von Ausnahmen der Registrierkassenpflicht in Österreich profitieren.

Nachfolgend haben wir dir ein paar Beispielszenarien der WKO aufgelistet.

SzenarioRegelung
Du erwirtschaftest Umsätze im Freien bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 Euro. Diese Umsätze werden von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen realisiert. Hier darf jedoch keine Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten bestehen (sog. Kalte-Händeregelung).Es ist keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorgesehen.
Du betreibst eine Alm-, Berg-, Ski- oder Schutzhütte mit Umsätzen unter 30.000 EUR im Jahr.Es ist keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorgesehen.
Du betreibst eine Buschenschanke nach § 2 Abs.1 Z5 GewO, mit der du weniger als 30.000 EUR Umsatz erwirtschaftest und die weniger als 14 Tage im Jahr geöffnet hat.Es ist keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorgesehen.
Du betreibst eine Kantine eines gemeinnützigen Vereins, mit der du weniger als 30.000 Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftest und die weniger als 52 Tage im Jahr geöffnet hat.Es ist keine Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht vorgesehen.

Braucht meine Registrierkasse eine Signatur?

Ja. Eine Signatur ist in jedem Fall notwendig. Auch der Gastrobetrieb muss aus dem RKSV Beleg eindeutig hervorgehen. Grundlegend braucht jedes Unternehmen ein eigenes Datenerfassungsprotokoll und eine eigene Signaturkarte. Eine RKSV Signaturpflicht in Österreich liegt dementsprechend vor.

Aber welche Schritte sind notwendig, um die Registrierkassen Signatur zu erhalten? Nachfolgend findest du 4 einfache Schritte, die du für die Erstellung der Signatur befolgen musst.

  1. Zertifikat beschaffen (Signaturerstellungseinheit Registrierkasse)
  2. Startbeleg erstellen
  3. Anmeldung bei FinanzOnline (hierzu benötigst du unter anderem deine Kassenidentifikationsnummer)
  4. Prüfung des Startbelegs

Moderne Registrierkassenanbieter führen den Großteil der oben aufgeführten Schritte für dich durch und kümmern sich um die Registrierkassen Signatur. Wenn du aktuell nach einem innovativen Kassensystem suchst, solltest du dir unbedingt mal helloGast anschauen. Klicke einfach auf den nachfolgenden Button und teste die vielfältigen Funktionen unserer helloCash Gastrokasse kostenlos und unverbindlich aus:

Lass uns im nächsten Abschnitt noch mal einen detaillierten Blick auf die Belegerteilungspflicht werfen.

Was bedeutet die Belegerteilungspflicht?

Als Gastronom musst du jeden Barumsatz mit einem Beleg verknüpfen. Der Gast muss diesen Beleg annehmen und solange behalten, bis er die Geschäftsräumlichkeiten verlässt. Diese Regelung gilt auch für Umsätze mit Centbeträgen.

Aber welche Belegarten sind bei der Belegerteilungspflicht besonders relevant? Grundlegend solltest du folgende Belegarten kennen: RKSV Startbeleg, RKSV Monatsbeleg und RKSV Jahresbeleg.

Die Start-, Monats- und Jahresbelege dienen neben der Verkettung und Siginierung deiner Einzelumsätze als zusätzlicher Sicherheitsmechanismus. So kann gewährt werden, dass deine Registrierkasse auch wirklich all deine Geschäftsprozesse erfasst.

Neben der Belegerteilungspflicht gibt es aber noch weitere Pflichten und Verordnungen, auf die du einen Blick werfen solltest.

Die gesetzlichen Grundlagen der RKSV: Einzelaufzeichnungspflicht und Co. in der Übersicht

Es gibt gewisse Basisregelungen der Registrierkassensicherheitsverordnung, die bereits im Januar 2016 ihre Wirksamkeit erhielten. Hierbei handelt es sich um folgende Regelungen:

Pflichten und VerordnungenBeschreibung
Einzelaufzeichnungspflicht GastronomieLaut Bundesabgabenordnung müssen alle Einnahmen und Ausgaben laufend und einzeln aufgezeichnet werden. Im Prinzip erfolgt diese Aufzeichnung mittels Kassenbuch. Ausnahmen zur Einzelaufzeichnungspflicht sind in der Barumsatzverordnung geregelt.
RegistrierkassenpflichtWer einen Jahresumsatz von mindestens 15.000 Euro und Barumsätze von mehr als 7.500 Euro im Jahr erzielt, muss alle Barein- und ausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem erfassen. Bei der Aufzeichnung hilft dir ein innovatives Kassensystem.
Belegerteilungspflicht (auch RKSV Bonpflicht)Jeder Gastronom ist in der Pflicht für alle Barumsätze einen Beleg zu erstellen. Dieser muss spezifische Daten beinhalten (z. B. Name des Gastrobetriebs, fortlaufende Belegnummer und Zahlungsbetrag). Gäste sind in der Pflicht den Beleg anzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten aufzubewahren. Diese Regelung gilt auch für Umsätze mit Centbeträgen.
BarumsatzverordnungDie Barumsatzverordnung regelt, wer von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit ist bzw. wer von einer Erleichterung der Aufzeichnungen profitiert.

Ist eine Kasse in der Gastronomie Pflicht?

Ja. Vorausgesetzt du erwirtschaftest Jahresumsätze von über 15.000 Euro und Barumsätze von mehr als 7.500 Euro, und keine der Ausnahme- und Sonderregelungen trifft auf dich zu. Beachte in jedem Fall, dass auch Zahlungen mit Kreditkarte oder Apple Pay als Barumsatz gelten. Da die Umsatzgrenzen recht niedrig sind, gehen wir stark davon aus, dass auch bei deinem Gastrobetrieb die RKSV greift. Daher ist eine Kasse in der Gastronomie Pflicht. Du musst zudem auf eine ordnungsgemäße Belegausgabepflicht achten.

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Fazit: Als Gastronom musst du alle Regelungen der RKSV kennen und umsetzen

In diesem Beitrag haben wir dir gezeigt, was die RKSV ist und welche verschiedenen Pflichten und Verordnungen du bei deinem Gastrobetrieb unbedingt beachten musst, um keinen Ärger mit dem Finanzamt zu bekommen.

Trotz sorgfältiger Recherche kann leider keine Vollständigkeit garantiert werden, und angeführte Informationen können sich verändern. Dieser Beitrag dient als Orientierungshilfe, und stellt keine Rechtsberatung dar. Um wirklich sicherzugehen, was auf dich zutrifft, solltest du dich immer mit deinem Steuerberater absprechen! Dieser weiß am besten über deine Situation und die gesetzlichen Regelungen bescheid, und hilft dir sicherlich gerne weiter. Bedenke: Jede Situation ist individuell!

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