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Was hat es mit der Gastronomie Kassenbon Pflicht in Österreich auf sich? Wenn du dir diese Frage stellst, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erklären wir dir nämlich unter anderem, warum es die Kassenbon Pflicht in der Gastronomie überhaupt gibt und wie sich die Kassenbon Pflicht auf dein Restaurant auswirkt.

Wir schauen uns außerdem gemeinsam den Bonpflicht Gesetzestext an und gehen auf Ausnahmen von der Belegerteilungspflicht ein. Lass uns keine Zeit verschwenden und direkt loslegen.

Warum gibt es die Bonpflicht?

Gastronomen müssen bei Barzahlungen zwingend einen Beleg ausstellen und diesen dem Gast zur Verfügung stellen. Laut WKO dient dies dem „Zweck der Losungsermittlung“. Das Bundesministerium für Finanzen regelt die sogenannte Belegerteilungspflicht im § 132a BAO.

Grundsätzlich dient die Kassenbon Pflicht in der Gastronomie dem Schutz vor Manipulationen. Hier spielt die Registrierkassenverordnung (auch RKSV) eine große Rolle. Wenn dir zum Thema RKSV noch Fragezeichen in den Kopf kommen, schau dir am besten mal unseren detaillierten Guide an.

Im nächsten Abschnitt schauen wir uns an, wen die Bonpflicht überhaupt betrifft und wo die Bonpflicht per Gesetz verankert ist.

Wen betrifft die Bonpflicht?

Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 betrifft die Belegerteilungspflicht (auch Bonpflicht) jeden österreichischen Unternehmer. Laut Bundesministerium für Finanzen ist Unternehmer, „wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt“. Mit deinem Gastro-Betrieb agierst du also als Unternehmer.

Wichtig ist, dass die Kassenbon Pflicht im Restaurant auch gilt, 

  • wenn Umsätze umsatzsteuerfrei sind oder 
  • wenn Umsätze unter die sogenannte Kleinunternehmergrenze fallen (also unter 30.000 Euro).

Wer einen Gastro-Betrieb in Österreich führt, muss sich also an die Belegerteilungspflicht halten und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen, um rechtskonforme Belege zu erstellen. 

Übrigens: Der digitale Kassenbon wird bei Gastronomen immer beliebter. In unserem Guide zum digitalen Kassenbon in Österreich zeigen wir dir, worauf du unbedingt achten musst.

Aber was bedeutet die Belegerteilungspflicht jetzt genau? Diese Frage schauen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.

Was bedeutet Belegerteilungspflicht?

Laut Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, RK-, Belegerteilungspflicht vom Bundesministerium für Finanzen geht es in § 132a BAO vor allem darum, dass österreichische Gastronomen zwingend einen gesetzeskonformen Beleg für die bewirteten Gäste ausstellen müssen.

Im Kassenbon Gesetzestext heißt es beispielsweise:

„Gemäß § 132a BAO hat der Unternehmer dem die Barzahlung Leistenden einen Beleg über empfangene Barzahlungen für Lieferungen und sonstige Leistungen zu erteilen.“

Also: Was ist die Belegerteilungspflicht? Im Grunde beantwortet das Bundesministerium für Finanzen auch diese Frage recht konkret. Und zwar wird die Belegerteilung hier als Bringschuld des Unternehmers beschrieben.

Als Gastronom musst du deinem Gast also in jedem Fall einen Beleg anbieten. Auch dann, wenn dieser lediglich ein Glas Wein getrunken hat. 

Bonpflicht: Muss ich den Bon mitnehmen?

Egal, ob Gastronomie oder Einzelhandel. Viele Menschen fragen sich, ob sie direkt von der Bonpflicht betroffen sind und den ausgestellten Beleg wirklich mitnehmen müssen. Und tatsächlich müssen österreichische Bürger nach § 132a Abs. 5 BAO Belege entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen. So wurde es im Abschnitt „4.7 Belegentgegennahmepflicht“ definiert.

Für dich als Gastronomen hat eine Verweigerung der Annahme des Kassenbons durch den Gast aber keine strafrechtlichen Konsequenzen. Denn zur Entgegennahme des Belegs kann dein Gast natürlich nicht gezwungen werden.

Ob die Kassenbon Pflicht in dieser Form wirklich sinnvoll ist? Das ist und bleibt umstritten. Gerade in puncto Umweltschutz gibt es hier sicherlich etliche Kritikpunkte. Fest steht jedoch, dass du dich als Gastronom unbedingt an die rechtlichen Rahmenbedingungen halten solltest. 

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Was ist die Barumsatzverordnung?

Die Barumsatzverordnung in Österreich ist seit 1. Jänner 2016 in Kraft und regelt die Ausnahmen für die vereinfachte Losungsermittlung. Grundlegend steht aber fest: Für die Belegerteilungspflicht gibt es kaum Ausnahmen. Die wenigen Ausnahmen zur Bonpflicht in der Gastronomie finden sich in der Barumsatzverordnung. 

Lass uns mal einen genauen Blick auf die Vorgaben des Gesetzgebers werfen. Basis für die folgenden Informationen ist § 131 Abs 4 Z 1 der BAO.

Grundlegend gilt: Ist die Erfüllung der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie unzumutbar und wird die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung durch eine Vereinfachung nicht gefährdet, kann der Bundesminister für Finanzen „Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems“ veranlassen.

Für wen gilt die Barumsatzverordnung?

  • Gastronomie Umsätze bis jeweils 30.000 Euro pro Kalenderjahr. 

Dies gilt aber nur für Umsätze, die

  1. von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten erwirtschaftet werden,
  2. in unmittelbarem Zusammenhang mit Hütten, wie insbesondere in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten erwirtschaftet werden,
  3. in einem sogenannten Buschenschank erwirtschaftet werden, wenn der Betrieb an nicht mehr als 14 Tagen im Kalenderjahr geöffnet ist, 
  4. durch eine von einem gemeinnützigen Verein geführte Kantine, welche nicht mehr als 52 Tage im Kalenderjahr betrieben wird (kleine Kantine) erwirtschaftet werden.
  • Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften. 
  • Bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten.
  • Betriebe, bei denen keine Gegenleistung durch Bezahlung mit Bargeld erfolgt.

Du siehst: Es ist nicht gerade einfach, eine Erleichterung hinsichtlich der Belegerteilungspflicht zu erwirken. Einen Antrag zur Befreiung von der Bonpflicht kannst du aber natürlich jederzeit stellen. 

Schau dir hierzu aber unbedingt § 131 Abs 4 Z 1 der BAO an und sprich bestenfalls mit deinem Steuerberater über deine Möglichkeiten.

Ist ein Kassenbon eine Kleinbetragsrechnung?

Nein, nicht per Definition. Als Kleinbetragsrechnungen werden laut Unternehmerservice Portal Rechnungen mit einem Gesamtbetrag unter 400 Euro inklusive Umsatzsteuer bezeichnet. Ein Kassenbon ist daher nicht automatisch eine Kleinbetragsrechnung. 

Denn bei Geschäftsessen kann es durchaus zu Rechnungen über 400 Euro inklusive Umsatzsteuer kommen. Der Vorteil von Kleinbetragsrechnungen liegt aber sicherlich in der Einfachheit.

Folgende Informationen gehören auf die Kleinbetragsrechnung:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers 
  • Genaue Liefer- bzw. Leistungsbezeichnung 
  • Bruttopreis 
  • Umsatzsteuersatz

Mit einem modernen Kassensystem erstellst du schnell und einfach Rechnungen für deine Gäste. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Vorteile ein mobiles Kassensystem mit sich bringt.

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Wer muss einen Kassenbon ausgeben?

Grundsätzlich muss jeder Gastronom in Österreich einen Kassenbon ausgeben. Laut WKO kann ein Beleg aber auch elektronisch erstellt werden – beispielsweise via E-Mail oder Download. Wichtig ist hierbei, dass der Kassenbon im direkten Zusammenhang mit der Barzahlung durch die Registrierkasse erstellt sowie signiert wird. Wie weiter oben im Beitrag erwähnt, sollte der Gastronomie Kassenbon dem Gast zudem sofort nach der Ausstellung ausgehändigt werden.

Wenn du nähere Infos zum digitalen Kassenbon in der Gastronomie brauchst, schau dir unbedingt unseren Guide an.

Was ist die Einzelaufzeichnungspflicht?

Gastronomiebetriebe in Österreich sind zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet. Speziell müssen alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln festgehalten werden. Zur Einzelerfassung ist ein elektronisches Aufzeichnungssystem nötig.

In unserem RKSV Guide findest du alle nötigen Infos zum Thema Registrierkassenpflicht.

Immer mehr Gastronomen entscheiden sich für ein innovatives Kassensystem, um Geschäftsprozesse zu optimieren und Abläufe zu vereinfachen. Im nächsten Abschnitt erfährst du, welche konkreten Vorteile eine moderne Gastro-Software mit sich bringt.

Kassenbon Pflicht in der Gastronomie: So hilft dir eine moderne Gastro-Software

In vielen erfolgreichen Gastro-Betrieben sind innovative Kassensysteme bereits im Einsatz. Und das nicht ohne Grund. Denn innovative Kassensoftware sorgt automatisch für mehr Struktur, weniger Chaos und zufriedene Mitarbeiter. 

Damit du dir einen schnellen Überblick zu den Vorteilen eines professionellen Gastro-Kassensystems machen kannst, haben wir dir nachfolgend 3 Vorteile aufgelistet.

Kassensoftware für die Gastronomie besticht durch Einfachheit: 3 glasklare Vorteile für deinen Gastro-Betrieb

  1. Einfachheit: In deinem Gastro-Betrieb ist Zeit ein extrem wichtiger Faktor. Bei  Extrawünschen von Gästen kann es schnell zu Chaos und Missverständnissen kommen. Aus diesem Grund sind moderne Kassensysteme für die Gastronomie einfach und benutzerfreundlich aufgebaut. Das Ergebnis? Eine moderne Gastro-Kasse sorgt durch die enorme Arbeitserleichterung für gute Laune im Team – das spürt auch der Gast.
  2. Schnelle Rechnungserstellung: In diesem Beitrag geht es primär um das Thema Kassenbon Pflicht in der Gastronomie. Genau in diesem Punkt unterstützt dich ein innovatives Kassensystem. Denn die Rechnungserstellung erfolgt bei modernen Gastro-Systemen bequem via Knopfdruck. Schneller und einfacher geht es tatsächlich nicht.
  3. Clevere Tischverwaltung: Egal, ob Absagen, Änderungen oder Sonderwünsche – dank smarter Tischverwaltung sorgst du für eine übersichtliche Planung in deinem Gastro-Betrieb und vermeidest Chaos.

Kassenbon Pflicht in der Gastronomie: Deine Fragen unsere Antworten

In diesem Abschnitt beantworten wir wichtige Fragen zum Thema Kassenbon Pflicht in der Gastronomie kurz und knackig. Der Zweck? Wir wollen sicherstellen, dass du dank helloGast jederzeit an hochwertige Infos kommst. Selbst dann, wenn du gerade mal wenig Zeit hast. Also, lass uns loslegen!

Wird ein digitaler Kassenbon vom Finanzamt anerkannt?

Wenn der digitale Kassenbon (auch eBon) alle notwendigen Informationen enthält, wird er vom Finanzamt in Österreich anerkannt. Alle wichtigen Infos zum Thema „Digitaler Kassenbon in der Gastronomie“ findest du in unserem Guide.

Gilt die Bonpflicht auch für Kleinunternehmer?

Grundsätzlich gilt die Kassenbon Pflicht für alle österreichischen Unternehmer. Jedoch wurden vom Bundesministerium für Finanzen gewisse Ausnahmen und Erleichterungen in puncto Belegausgabepflicht festgelegt. Hier findest du weiterführende Informationen zur Befreiung von der Bonpflicht.

Gilt die Belegerteilungspflicht auf für Vermietung und Verpachtung?

Eine Registrierkassenpflicht (RKSV) sowie Belegerteilungspflicht gilt für Vermieter nicht. Warum? Weil die RKSV lediglich für betriebliche Bareinnahmen gilt. Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist diese Art von Einnahme nicht zutreffend.

Was hat es mit der Belegerteilungspflicht und Kalte Hände Regelung auf sich?

Die Belegerteilungspflicht für Umsätze im Freien (auch „Kalte Hände“ Regelung) stellt eine Ausnahme und Erleichterung von der Registrierkassenpflicht dar. Hierbei handelt es sich lediglich um Umsätze von Unternehmen, die nicht in oder in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten erzielt werden. 

Beispiele sind Umsätze, die von Haus zu Haus, auf öffentlichen Plätzen oder Straßen erzielt werden. Als fest umschlossene Räumlichkeit gilt zum Beispiel ein freistehender Verkaufstisch oder ein offenes Verkaufsfahrzeug.

Gilt eine Bonpflicht in der Gastronomie?

Ja. Die Belegausgabepflicht in der Gastronomie musst du unbedingt beachten. Belegerteilungspflicht und Tischabrechnung gehen daher Hand in Hand. Die Verpflichtung zur Belegerteilung wird unter anderem per Einzelaufzeichnungspflicht in Österreich definiert. 

Wo finde ich zuverlässige Informationen zum Thema Kassenbon Pflicht in der Gastronomie?

Auf unserem helloGast Blog versorgen wir dich regelmäßig mit den neuesten Infos zum Thema Kassenbon Pflicht in der Gastronomie. Schau dir unbedingt auch folgende Beiträge an:

Du suchst nach offiziellen Quellen zum Thema Kassenbon Pflicht in der Gastronomie? Dann schau dir auf jeden Fall folgende Websites genauer an:

Wichtig: Bei individuellen Fragen zu deinem Gastro-Betrieb solltest du unbedingt deinen Steuerberater konsultieren. Dieser kann dir deine spezifischen Fragen nämlich rechtssicher und professionell beantworten.

Gilt die Belegerteilungspflicht auch ohne Registrierkasse?

Eine Bonpflicht für die Gastronomie gilt, wenn der entsprechende Unternehmer ein elektronisches Kassensystem nutzt. In Österreich gilt seit 2016 eine Registrierkassenpflicht. 

Konkret heißt das: Gastro-Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro jährlich sind dazu verpflichtet,  alle Bareingänge und Barausgänge täglich mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem, also einer Registrierkasse, festzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema RKSV findest du in unserem detaillierten Guide.

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Fazit: Ein effizientes System zur Einhaltung der Kassenbon Pflicht in der Gastronomie ist das A und O

Wir sind in diesem Beitrag detailliert auf die Kassenbon Pflicht in der Gastronomie eingegangen und haben dir gezeigt, dass die korrekte Erstellung von Kassenbons für deine Gäste essentiell ist, um Stress mit Finanzbehörden zu vermeiden. Denn selbst, wenn dein Gast lediglich einen Wein bestellt, musst du ihm einen Beleg zur Verfügung stellen.

Zudem weißt du jetzt, dass erfolgreiche Gastronomen vermehrt auf ein digitales Kassensystem setzen, um Geschäftsprozesse clever zu optimieren.

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