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Trinkgeld in Deutschland? Ein Thema, dem öffentlich nicht viel Beachtung geschenkt wird. Sind es in der deutschen Gastronomie nun 10, 15 oder gar 20 %? In diesem Artikel zeigen wir dir unter anderem, wann Trinkgeld steuerfrei ist, wie viel Trinkgeld die Deutschen üblicherweise geben und warum du deine Speisekarte als Gastronom doppelt checken solltest.

Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich?

Ein toller Service wird in Deutschland mit Trinkgeld von etwa 10 Prozent belohnt. Hierbei handelt es sich jedoch um ein „ungeschriebenes Gesetz“. Denn im Vergleich zu Kellnern in den USA erhalten deutsche Gastro-Mitarbeiter einen festen monatlichen Lohn und sind nicht auf das Trinkgeld angewiesen.

Wichtig: Deutsche Gastronomen sind laut Gewerbeordnung dazu verpflichtet, ein regelmäßiges Arbeitsentgelt zu zahlen. Diese Entlohnung kann nicht ausgeschlossen werden, wenn die Arbeitnehmer ein Trinkgeld von Dritten erhält. Mit dieser Regelung möchte der deutsche Staat ausschließen, dass Mitarbeiter in der Gastronomie zu sehr vom Trinkgeld abhängig sind. Das Geben von Trinkgeld ist in Deutschland jedoch nicht per Gesetz geregelt.

In § 107 Berechnung und Zahlung des Arbeitsentgelts GewO wird Trinkgeld folgendermaßen definiert:

„Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“

Okay. Du weißt jetzt, wie viel Trinkgeld in Deutschland im Schnitt gezahlt wird. Aber sind Trinkgelder in Deutschland wirklich steuerfrei? Im nächsten Abschnitt schauen wir uns diese Frage im Detail an.

Trinkgeld in Deutschland ist für Angestellte grundsätzlich steuerfrei

Ob Gastronom oder Mitarbeiter in einem Restaurant. Viele Menschen stellen sich die Frage „Wie viel Trinkgeld darf man steuerfrei haben?“. Die Antwort ist recht einfach. Grundsätzlich gilt: Trinkgelder sind steuerfrei und es gilt keine Obergrenze.

Für den Staat sind hier 2 Faktoren entscheidend:

  • Wer gibt das Trinkgeld?
  • Wird das Trinkgeld freiwillig von einem Dritten gezahlt?

In der Praxis gibt es zwei Szenarien, die du kennen solltest. Freiwilliges Trinkgeld und Trinkgeld mit Rechtsanspruch. Im folgenden Abschnitt gehen wir genauer auf diese Formen von Trinkgeld ein.

Trinkgeld in Deutschland: Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei

Im Jahr 2002 trat das Gesetz zur Steuerfreistellung von Arbeitnehmertrinkgeldern in Kraft. Hier wird definiert, dass Trinkgelder immer dann steuerfrei sind, wenn sie als Zusatz im Zusammenhang zu einer Arbeitsleistung gezahlt werden. Und zwar freiwillig von Dritten. Was heißt das konkret?

Nun, zahlt ein Gast als Dankeschön freiwillig 3 € mehr für den netten Service und das leckere Mittagessen, sind diese 3 € Trinkgeld steuerfrei. In einem solchen Fall betrachtet der Fiskus den Geschäftsvorfall als „persönliche Beziehung“ zwischen Arbeitnehmer und Gast.

Tipp: Hier findest du einen Trinkgeldrechner, mit du dir das Trinkgeld ganz genau ausrechnen kannst.

Wir können zudem einen Blick ins Einkommenssteuergesetz werfen. Genauer gesagt, in Paragraph 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. Hier werden Trinkgelder für Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit definiert. Ein Lohnsteuerabzug ist nicht möglich, da die Einkünfte steuerfrei sind.

Trinkgeld bei Kartenzahlung: Ebenfalls steuerfrei

Trinkgeld mit Karte? Auch das geht. Das Trinkgeld muss dem Arbeitnehmer vom Dritten (also dem Gast) anlässlich einer Arbeitsleistung aber direkt zugewendet werden. Wenn ein Trinkgeld aber per Kreditkarte gezahlt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese später an die Arbeitnehmer weiterzuleiten. Auch beim Trinkgeld via Kreditkarte handelt es sich um steuerfreies Trinkgeld.

Die Steuerfreiheit von Trinkgeld ist jedoch nicht automatisch gegeben. Lass uns jetzt einen Blick auf das zweite Szenario werfen: Trinkgeld mit Rechtsanspruch.

Trinkgeld mit Rechtsanspruch: Keine Steuerfreiheit

Sobald ein Rechtsanspruch besteht, ist Trinkgeld zu 100 % steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ein gutes Beispiel in der Gastronomie sind Bedienzuschläge. Diese Zuschläge sind vertraglich mit dem Arbeitnehmer abgestimmt – dementsprechend werden auf diese Zuschläge auch Steuern sowie Beiträge zur Sozialversicherung fällig.

Ist man verpflichtet Trinkgeld zu geben?

Nein. Der Gast ist nicht verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Es gibt aber Fälle, in denen Gastronomen sich dazu entschieden haben, folgenden Passus in die Speisekarte einzufügen:

„Trinkgeld ist in den Preisen bereits enthalten.“

Hier wird es problematisch. Denn in diesem Fall wird das Trinkgeld nicht mehr freiwillig an den Arbeitgeber gegeben. Aus steuerrechtlicher Sicht muss dieses Trinkgeld daher voll versteuert werden.

Wichtig: Wenn du Gastronom bist, solltest du dir unbedingt deine Speisekarte anschauen. Wenn du das Trinkgeld bereits in deinen Preisen eingerechnet hast, ist es zu 100 % steuerpflichtig.

Gastronomen aufgepasst: Selbstständige müssen Trinkgeld versteuern

Du bist Gastronom? Dann aufgepasst! Denn Selbstständige müssen Trinkgelder voll versteuern. Achte daher unbedingt darauf, dass du sauber dokumentierst, wo der Ursprung deiner Einnahmen ist.

In unserem Artikel zur Kassennachschau in der Gastronomie geben wir dir eine detaillierte Checkliste an die Hand, damit du im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite bist.

Merk dir also: Als Gastronom sind Trinkgelder nur dann steuerfrei, wenn sie direkt vom Gast an deine Arbeitnehmer gezahlt werden.

Ist Trinkgeld Schwarzgeld?

Nein. Solange vom Gastronom klar definiert wird, um welche Art von Trinkgeld es sich handelt (freiwillig von Dritten oder mit Rechtsanspruch), ist Trinkgeld kein Schwarzgeld. Zudem ist wichtig, dass die Trinkgelder direkt an die Angestellten gezahlt werden.

Ist eine Kaffeekasse erlaubt?

Ja. Erlaubt, aber nicht steuerfrei. Egal, ob Kaffeekasse oder Trinkgeldtopf. Wenn im Kassenbereich eine gemeinsame Trinkgeldkasse aufgestellt wurde, handelt es sich ebenfalls um freiwillige Trinkgeldzahlungen von Dritten. Jedoch fehlt hier der direkte, persönliche Bezug. Daher ist der Ertrag aus der Trinkgeldkasse zu versteuern.

Tipp: Aber wie wird das Trinkgeld aufgeteilt? Um das Trinkgeld regelmäßig fair aufzuteilen, solltest du mit deinem Team eine transparente Liste führen.

Trinkgeld und die Umsatzsteuer in Deutschland

Wer als Unternehmer Trinkgeld erhält, muss die Umsatzsteuer beachten. Denn nochmal: Steuerfreiheit herrscht nur dann, wenn Trinkgelder von Dritten direkt an Arbeitnehmer gezahlt werden. Wenn ein Trinkgeld direkt an den Unternehmer fließt (also dich als Gastronom), muss es als Erhöhung der Betriebseinnahme gebucht werden.

Wie weiter oben bereits erwähnt, müssen bereits eingerechnete Trinkgelder in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einbezogen werden.

Weitere Infos zur Umsatzsteuer in der Gastronomie findest du in unserem Ratgeber.

Kann man Trinkgeld im Restaurant von der Steuer absetzen?

Trinkgeld ist steuerlich absetzbar. Als Trinkgeldgeber kann man Trinkgeldzahlungen daher als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Hierzu muss die Zahlung des Trinkgeldes aber nachgewiesen werden. Entweder wird der Erhalt des Trinkgeldes also vom Gastwirt quittiert oder es wird ein Eigenbeleg erstellt. Trinkgeld kann also als Bewirtungskosten geltend gemacht werden.

Wem gehört das Trinkgeld in der Gastronomie?

Trinkgeld wird in der Gastronomie vom Gast direkt an die Servicekraft gegeben. Dementsprechend haben Gastronomen keinen Anspruch auf den Erhalt des Trinkgeldes. Die Steuerfreiheit gilt zudem nur dann, wenn der Fiskus eine „persönliche Beziehung“ zwischen Gast und Arbeitnehmer erkennen kann.

Kann der Chef das Trinkgeld einbehalten?

Nein. Gastronomen haben kein Recht, das Trinkgeld einzubehalten. Trinkgelder sind ausschließlich für die Angestellten bestimmt und werden vom Gast direkt an den Arbeitnehmer gezahlt. Aber wer hat Anspruch auf das Trinkgeld? Nun, grundlegend hat Anspruch auf das Trinkgeld, wer die Arbeitsleistung vollbringt. Wenn der Gast dem besonders freundlichen Kellner durch ein Trinkgeld also eine Freude machen möchte, steht das Trinkgeld ausschließlich dem „leistenden“ Kellner zu.

Wer darf kein Trinkgeld annehmen?

Es gibt Berufsgruppen, die kein Trinkgeld annehmen dürfen. Aber keine Sorge: In der Gastronomie ist dies nicht der Fall. In anderen Branchen gibt es aber strikte Richtlinien. Beispielsweise dürfen öffentliche Amtsträger in keinem Fall Trinkgelder annehmen – dies ist sogar strafrechtlich relevant. Also: Trinkgeld annehmen ist in vielen Bereichen ganz klar ein Kündigungsgrund.

Wo ist es unhöflich, Trinkgeld zu geben?

Trinkgeld ist immer gern gesehen – oder? Nun, nicht überall auf der Welt gehört die Honorierung von Service-Leistungen zum guten Ton. In Japan gehört ein exzellenter Service im Restaurant zum Beispiel genau so dazu, wie eine gemütliche Einrichtung. Trinkgelder werden dementsprechend als unnormal empfunden.

Neben den kulturellen Unterschieden sollten Gäste jedoch auch beachten, dass zu niedrige Trinkgelder extrem unfreundlich wirken können. Wer nach dem Abendessen 20 Cent Trinkgeld gibt, sollte sich also auf ein eher mildes Lächeln des Kellners einstellen.

Aber wie viel Trinkgeld bekommen die Kellner in Deutschland nun wirklich? Genau lässt sich das natürlich nicht beziffern. Aber im durchschnitt sind es 10 % des Gesamtumsatzes. Wenn das gemütliche Abendessen also 120 € gekostet hat, sind 12 € Trinkgeld durchaus angemessen. Da es sich beim Trinkgeld aber immer um eine freiwillige Leistung des Gastes handelt, ist eine Planung so gut wie unmöglich.

Ist Trinkgeld ein Einkommen?

Ja, Trinkgeld wird steuerrechtlich als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. Wenn das Trinkgeld direkt vom Gast an den Arbeitnehmer (also das Servicepersonal) entrichtet wird, ist es steuerfrei.

Ist Trinkgeld eine Betriebseinnahme?

Ja. Wenn du als Gastronom Trinkgeld erhältst, gilt dies als gewinnerhöhende Betriebseinnahme. Diese musst du natürlich korrekt erfassen und bei einer Betriebsprüfung ganz klar belegen können. Zudem bist du verpflichtet, auf die erhaltenen Trinkgelder die Umsatzsteuer abzuführen.

Trinkgeld verbuchen: So hilft dir ein innovatives Kassensystem

Immer mehr Gastronomen setzen auf ein digitales Kassensysteme, um ihre Geschäftsprozesse sicher und nachhaltig zu dokumentieren. Wer als Unternehmen Trinkgelder entgegennimmt, muss in jedem Fall für eine sorgfältige Dokumentation sorgen. Denn es ist essentiell, jeden Geschäftsvorgang ganz genau zu erfassen. Nur so kannst du bei einer Betriebsprüfung Stress mit dem Finanzamt vermeiden.

Wichtig: Trinkgeld muss auf der Rechnung nicht ausgewiesen werden. Zuwendungen, die vom Gast direkt an Angestellte gegeben werden, tauchen auf dem Beleg also nicht auf. Trinkgeld buchen ist daher nicht nötig.

Ein innovatives Kassensystem hilft die beispielsweise bei folgenden Prozessen:

  • Einfache und schnelle Rechnungserstellung
  • Unkomplizierte Aufzeichnung von Bareinnahmen, Barausgaben und zusätzlichen Ein- und Auszahlungen
  • Erstellung von aussagekräftigen Statistiken zur Geschäftsentwicklung

Dies sind nur 3 geniale Funktionen des Kassensystems von helloGast.

Wenn du das smarte Kassensystem kostenlos und unverbindlich in deinem Gastrobetrieb testen möchtest, dann schau direkt mal hier vorbei!

Fazit: Trinkgeld in Deutschland hat viele Facetten

Beim Thema Trinkgeld in Deutschland gibt es viele Mythen. Als Gastronom können hier schnell teure Fehler passieren. Denn die steuerliche Gesetzeslage kann verwirrend sein.

Fest steht aber: Angestellte im Service dürfen das vom Gast gezahlte Trinkgeld zu 100 % behalten – steuerfrei. Denn wenn eine persönliche Beziehung zwischen Gast und Arbeitnehmer besteht, betrachtet der Fiskus die Trinkgeldzahlung als freiwillige Leistung des Gastes. Als Gastronom musst du Trinkgeld wiederum versteuern und in jedem Fall sorgfältig dokumentieren, um Stress mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Mit einem digitalen Kassensystem zeichnest du all deine Zahlungsprozesse in der Gastronomie nachhaltig und sicher auf. Also: Schau dir am besten jetzt alle Funktionen von unserem helloGast Kassensystem an.

Disclaimer: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.

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